Ablauf
Hier finden Sie eine Orientierung darüber, welche verschiedenen Möglichkeiten es gibt, Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen die gesetzliche Krankenversicherung, private Krankenversicherung, Selbstzahler-Optionen, Beihilfe, Heilfürsorge sowie das Kostenerstattungsverfahren.
Ablauf Psychotherapie (gesetzliche Krankenversicherung)
Um eine Psychotherapie zu beginnen, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird, sind mehrere Schritte vorgesehen. Zunächst findet ein Erstgespräch in einer Praxis mit Kassenzulassung statt, in dem gemeinsam geprüft wird, ob eine ambulante Therapie in der Praxis passend erscheint. Im Anschluss daran erfolgt die Aufnahme auf die Warteliste, bis ein Therapieplatz frei wird. Dann beginnt die sogenannte probatorische Phase, die bis zu vier Sitzungen umfasst. In dieser Zeit geht es um die differenzialdiagnostische Abklärung, den Aufbau einer tragfähigen therapeutischen Beziehung sowie um die erste Klärung von Zielen und Aufträgen. Innerhalb dieser Phase wird ein Antrag an die Krankenkassegestellt, wobei zwischen Kurzzeittherapie (KZT) und Langzeittherapie (LZT) unterschieden wird. Nach der Prüfung und Genehmigung durch die Krankenkasse startet die Therapie mit dem bewilligten Stundenkontingent.
Kurz gesagt: Der Beginn einer durch die gesetzliche Krankenkasse getragenen Psychotherapie umfasst mehrere Schritte ( Erstgespräch, Warteliste, probatorische Sitzungen, Antragstellung). Nach Bewilligung des Antrags startet die eigentliche Therapie mit dem bewilligten Stundenumfang, und die Kosten für die Psychotherapie werden vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Ablauf Psychotherapie (private Krankenversicherung)
Um eine Psychotherapie zu beginnen, die von einer privaten Krankenkasse übernommen wird, sind mehrere Schritte vorgesehen. Zunächst sollten Privatversicherte vor einem Erstgespräch ihre Versicherungsbedingungen prüfen oder direkt bei ihrer privaten Krankenversicherung nachfragen, ob und in welchem Umfang Psychotherapie erstattet wird, da die Kostenübernahme vom jeweiligen Tarif der Versicherung abhängt. Manchmal ist eine vorherige Antragstellung nötig. Dafür reichen Klient:innen einen ärztlichen Befundbericht und den Therapieantrag der Psychotherapeut:in ein. Manche Versicherer verlangen zusätzlich ein Gutachten oder ein ärztliches Attest, das die Behandlungsnotwendigkeit bestätigt.
Vor Beginn der Behandlung wird dann eine Honorarvereinbarung getroffen, in dem das Honorar pro Sitzung (Sprechstunde, Probatorik, KZT) sowie die Modalitäten der Abrechnung schriftlich festgelegt werden Grundlage ist die Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Die Abrechnung erfolgt so, dass die Praxis die Rechnung direkt an die Klient:in stellt. Diese wird dann bei der Versicherung eingereicht und gemäß der vertraglichen Bedingungen (z. B. volle Kostenübernahme oder bis zu einer bestimmten Sitzungsanzahl) erstattet. Auch hier kann es sein, dass nicht sofort Termine frei sind und man mit Wartezeiten rechnen muss.
Kurz gesagt: Privatversicherte informieren sich selbstständig über ihren Versicherungstarif bei ihrer Krankenversicherung, zahlen dann die Behandlung zunächst selbst und bekommen die Kosten anschließend von ihrer Versicherung erstattet.
Ablauf Psychotherapie (Selbstzahlende)
Für Selbstzahlende ist der Ablauf einer Psychotherapie am einfachsten, da weder Anträge noch Genehmigungen notwendig sind. Selbstzahlende suchen sich eine Psychotherapeut:in in privater Praxis und vereinbaren direkt Termine. Daraufhin erfolgt ein Erstgespräch mit Auftragsklärung, Indikation und Passung. Je nach Verfügbarkeit können direkt weitere Termine vereinbart werden oder geprüft werden, wann ein Therapiestart möglich ist. Im Rahmen der Therapie wird ein Behandlungsvertrag geschlossen, in dem Sitzungsdauer, Honorar und Zahlungsmodalitäten festgehalten werden. Die Höhe des Honorars orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Kosten tragen Selbstzahlende vollständig selbst und begleichen die Rechnungen direkt bei der psychotherapeutischen Praxis. Es gibt keine Einschränkungen durch Kontingente oder Gutachterverfahren. Umfang und Dauer der Behandlung werden individuell vereinbart.
Kurz gesagt: Selbstzahlende übernehmen die Behandlungskosten direkt und haben dadurch mehr Freiheit bei der Wahl der Praxis und beim Beginn der Psychotherapie.
Beihilfe
Die Beihilfe in der privaten Psychotherapie funktioniert so, dass Beamt:innen oder Angehörige mit Beihilfeanspruch einen Teil der Behandlungskosten von ihrer Beihilfestelle erstattet bekommen. Der verbleibende Anteil wird in der Regel über eine private Krankenversicherung abgedeckt.
Dafür ist es notwendig, vor Beginn der Therapie einen Antrag auf Kostenübernahme einzureichen. Meist verlangt die Beihilfestelle einen ärztlichen Befundbericht sowie den Therapieantrag der Psychotherapeut:in. Nach der Genehmigung werden die Kosten entsprechend dem Beihilfesatz (z. B. 50 %, 70 % oder 80 %) übernommen. Der oder die Versicherte reicht dann die Rechnungen der Privatpraxis bei Beihilfe und privater Krankenkasse ein, sodass die Aufwendungen anteilig erstattet werden.
Kurz gesagt: Die Beihilfe zahlt einen prozentualen Anteil der Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung, während die private Krankenversicherung den Rest übernimmt.
Heilfürsorge
Die Heilfürsorge ist eine besondere Form der Krankenversorgung für bestimmte Berufsgruppen, zum Beispiel Soldat:innen, Polizeibeamt:innen oder Justizvollzugsbeamt:innen. Sie unterscheidet sich von Beihilfe und privater Krankenversicherung, da die Kosten für medizinische und psychotherapeutische Behandlungen in aller Regel vollständig von der Heilfürsorge übernommen werden.
Für die Psychotherapie bedeutet das:
Vor Beginn der Behandlung muss auch hier ein Antrag gestellt und genehmigt werden. In der Regel werden – ähnlich wie bei der Beihilfe – bestimmte Unterlagen verlangt, zum Beispiel ein ärztlicher Konsiliarbericht sowie der Antrag der behandelnden Psychotherapeut:in.
Nach der Genehmigung können die Therapiesitzungen stattfinden. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Heilfürsorge, sodass die Klient:innen selbst keine Kosten vorstrecken müssen.
Kurz gesagt: Bei der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr die Kosten der Psychotherapie unmittelbar und in voller Höhe, nach einem vorherigen Genehmigungsverfahren.
Kostenerstattungsverfahren / Kostenübernahme (gesetzliche Krankenversicherung)
Kostenerstattung bedeutet, dass die Krankenkasse in Ausnahmefällen die Kosten für eine Psychotherapie auch dann übernimmt, wenn diese bei einer approbierten Psychotherapeut:in in Privatpraxis erfolgt (§13 Abs. 3 SGB V). Dies ist möglich, wenn nachweislich kein zeitnaher Therapieplatz (innerhalb von ca. 6 Wochen) bei Vertragsbehandler:innen gefunden werden konnte und mehrere erfolglose Anfragen dokumentiert sind.
Kurz gesagt: Sie brauchen ca. 3-5 schriftliche Absagen von niedergelassenen Psychotherapeut:innen, um auch bei einer approbierten Psychotherapeut:in in Privatpraxis über ihre KK abrechnen zu können.